Voraussetzung für die Hinterbliebenenrenten ist, dass der/die Verstorbene die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von fünf Jahren erfüllt hat. Witwen und Witwer haben seit 1985 die gleichen Rechte, aus den Rentenansprüchen oder einer bereits laufenden Rente des verstorbenen Ehepartners eine Rente zu erhalten; seit 1. Januar 2005 gilt das auch für die Ansprüche des überlebenden Lebenspartners oder der überlebenden Lebenspartnerin einer gleichgeschlechtlichen Ehe.

Die so genannte große Witwen/Witwerrente erhalten hinterbliebene Ehe- oder Lebenspartner, die – das 45. Lebensjahr vollendet haben oder – eine Erwerbsminderung nachweisen oder – mindestens ein waisenrentenberechtigtes Kind erziehen

Die Witwenrente/Witwerrente ist vom hinterbliebenen Ehepartner beim zuständigen Versicherungsamt oder Knappschaftsältesten zu beantragen, wobei die sogenannte Vorschusszahlung – oder auch 3-Monatsrente genannt – vom Bestatter im Namen der Witwe bzw. des Witwers beantragt werden kann.

Die Beantragung von Hinterbliebenenrenten sollte innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt des Sterbefalls beim zuständigen Versicherungsamt bzw. Knappschaftsältesten gestellt werden.

Damit erhalten Sie pünktlich nach Ablauf der Dreimonatsfrist Ihre Hinterbliebenenrente. Hierbei müssen Sie vorlegen 1. Einen gültigen Personalausweis 2. Das Stammbuch der Familie oder die Heiratsurkunde 3. Die von uns besorgte Sterbeurkunde „Nur gültig für Rentenzwecke“ 4. Die letzte Rentenanpassungsmitteilung der/des Verstorbene(n). Falls bisher noch keine Rente gezahlt wurde, sind Aufrechnungsbescheinigungen notwendig. 5. Bei eigenem Rentenbezug, die letzte Renanpassungsmitteilung 6. Angabe Ihrer Kontonummer

… an was Sie noch denken sollten! Arbeitgeber oder Diensstelle benachrichtigen. Dienstgegenstände an Arbeitgeber oder Dienststelle zurückgeben und die eigenen Sachen abholen.

Versicherungen (Feuer-, Einbruch, Unfall, Haftpflicht und Kraftfahrzeugversicherung) auf Überlebende umschreiben lassen oder aufheben.

Bank- oder Sparkassenkonten umschreiben lassen oder aufheben

Falls ein Erbschein erforderlich wird, bekommen Sie diesen beim zuständigen Amtsgericht. Der Rentenservice unterhält eine bundesweite, einheitliche Servicenummer unter der sie detaillierte Informationen erhalten können: 0180 312 45 78

Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter: www.rentenservice.com